Gemeinde Remigen
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Familiengericht

Ist das Wohl eines Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht für Abhilfe, ist es die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die notwendigen Massnahmen zu treffen. Ebenso ordnet die KESB die erforderlichen Massnahmen an, wenn eine erwachsene Person urteilsunfähig wird und deshalb nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen oder selber die notwendige Unterstützung einzuholen.

Im Kanton Aargau sind die KESB ein Teil der Familiengerichte. Diese sind bei den jeweiligen Bezirksgerichten angegliedert. Die Familiengerichte nehmen neben ihrer Funktion als KESB weitere Aufgaben namentlich im Kindesrecht wahr: Sie entscheiden im Rahmen von Ehescheidungs- und Eheschutzverfahren über Unterhaltsansprüche, Besuchsrechte und Kindesschutzmassnahmen. Im Übrigen sind sie zur Behandlung von Klagen zur Feststellung, wer der Vater eines Kindes ist, zuständig, und beurteilen Unterhaltsklagen.

Kontaktdaten:

Familiengericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg

Telefon: 056 462 30 66

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Kantons Aargau.