Bauherrschaft und Grundeigentümer | Jelinski Ralph, Geissbergstrasse 6, 5236 Remigen |
Bauobjekt | Umbau Garage/Schopf in ein Studio (Ohne Profilierung) |
Ortslage | Parzelle Nr. 173, Gebäude Nr. 144, Geissbergstrasse 6 |
Zone | Wohnzone, Umgebungsschutzzone |
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 05. Februar 2025 bis 06. März 2025 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden. |