Öffentliche Auflagen

2.12.2024
Bauherrschaft          

Natur- und Umweltkommission Riniken, p.A. André Salm, Trottengasse 10, 5223 Riniken

GrundeigentümerSchweiz. Eidgenossenschaft VBS, Blumenbergstrasse 39, 3003 Bern
BauobjektNassbiotop
OrtslageParzelle Nr. 1365, im Gebiet Ebni
ZoneLandwirtschaftszone, Landschaftsschutzzone, Hochstammobstbestand
Bauherrschaft          

Natur- und Umweltkommission Riniken, p.A. André Salm, Trottengasse 10, 5223 Riniken

GrundeigentümerMärki Hans Rudolf, Hauptstrasse 21, 5235 Rüfenach
BauobjektZwei Nassbiotope
OrtslageParzelle Nr. 293, im Gebiet Loch
ZoneWald, besonderer Waldrand

Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 05. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.