Öffentliche Auflagen

11.9.2024
Bauherrschaft und Grundeigentümer          Keller Sonja und Christian, Ampfernstrasse 64, 5237 Mönthal
BauobjektBau einer Photovoltaikanlage und Sitzplatzüberdachung
OrtslageParzelle Nr. 1398, Gebäude Nr. 325, Hintertrottenstrasse 23
ZoneDorfzone
Bauherrschaft und  GrundeigentümerPumpen 3S AG, Brunnmattstrasse 7, 5236 Remigen     
BauobjektNeubau Lagerhalle
OrtslageParzelle Nr. 550, Brunnmattstrasse 7
ZoneGewerbezone

Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 12. September bis 11. Oktober 2024 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.