Öffentliche Auflagen 2024

9.7.2024
Bauherrschaft                       Süss Sabrina und Inderwildi Florian, Oberdorfstrasse 12, 5233 Stilli
Grundeigentümerin Süss Hanspeter und Beatrice, Hornweg 3, 5236 Remigen
Bauobjekt Umbau Einfamilienhaus (ohne Profilierung)
Ortslage Parzelle Nr. 1480; Gebäude Nr. 441, Hornweg 3
ZoneWohnzone, teilweise überlagert mit der Objektschutzzone
Bauherrschaft und  Grundeigentümer Sadrijaj Musa & Shkendije / Wiedmer Andreas & Simone, Unterer Leeweg 8 und 10, 5236 Remigen
BauobjektEinbau Garagentore bei den Carports (ohne Profilierung)
OrtslageParzellen Nrn 1484 + 1485; Gebäude Nrn 455 + 458, Unterer Leeweg 8 + 10
ZoneWohnzone W2

Das Baugesuch liegt in der Zeit vom vom 09. Juli bis 08. August 2024 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.