Baugesuch – Publikation
Baugesuch 1
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Nuttli-Strotz Karin Färberweg 10, 5600 Lenzburg
Bauobjekt: Sanierung Bauernhaus
Ortslage: Parzelle Nr. 61, Gebäude Nr. 76, Kirchgasse 2 (ohne Profilierung)
Zone: Dorfzone, Objektschutzzone
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Baugesuch 2
Bauherrschaft: Chevy’s Road Stop, Kevin Rünzi, Villigerstrasse 31, 5236 Remigen
Grundeigentümer: Da Silva Cornelia, Villigerstrasse 33, 5236 Remigen
Bauobjekt: Neubau Sonnenstoren und Verschiebung der Reklametafel
Ortslage: Parzelle Nr. 1276, Gebäude Nr. 112, Villigerstrasse 31 (ohne Profilierung)
Zone: Spezialzone Hasel
Die Baugesuche 1 & 2 liegen in der Zeit vom 25. August bis 25. September 2023 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einspre-cher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.
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Verkehrsbeschränkung Am Schmittenbach
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Verfügende Behörde: Gemeinderat Remigen
Name der Strasse: Am Schmittenbach, 5236 Remigen
Art der Verkehrsbeschränkung: Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14) mit der Zusatztafel „Zubringerdienst Am Schmittenbach 9a/b, 10a/b, 11a/b sowie Kommunalfahrzeuge gestattet“
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, respektive vom 01. September 2023 bis 02. Oktober 2023 bei der verfügenden Behörde bzw. beim Gemeinderat Remigen, 5236 Remigen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Der Gemeinderat
Signal 2.14
Zubringerdienst Am Schmittenbach 9a/b, 10a/b, 11a/b sowie Kommunalfahrzeuge gestattet.